Maklerrecht

Home > Maklerrecht

Maklerrecht

Hier bin ich immer wieder damit beschäftigt zu klären, ob Provision geschuldet und damit bezahlt werden muss. Ich habe hier auch Erfahrung im Bereich der gerichtlichen Klärung. Die meisten Fälle betreffen hier den sogenannten BGB Makler und sind nicht dem Handelsrecht zuzuordnen (wie beim Handelsmakler). Hier kann ich für Sie klären, ob Sie Zahlung verlangen können bzw. ob Sie zahlen müssen im umgekehrten Fall. Wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist manches schon geklärt, aber dies muss nicht zwingend der Fall sein, da ein Maklervertrag auch schlüssig, durch beiderseits bedingtes Verhalten zustande kommen kann. Dies macht die Sache nicht einfach und bedarf einer eingehenden Abklärung. Wenn Sie betroffen sind, können sie sich meiner Unterstützung versichern, die in der Beratung vorab und, je nach Ergebnis, in der Vertretung bestehen kann.

Im Wohnraum Vermittlungsgeschäft gelten Obergrenzen für die Provision. Hier gilt jetzt das Prinzip „wer bestellt“ zahlt den Makler. Ob sich dadurch die Problematik des schlüssig geschlossenen Maklervertrags durch die Rechtsprechung in diesem Bereich entschärft, bleibt abzuwarten.