Handelsvertreterrecht

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Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter sind im Regelfall selbstständige Unternehmer. D.h. sie leben davon für einen oder mehrere Geschäftsherrn Geschäftsabschlüsse zu bewirken. Hier gibt es Varianten am Markt, die dem künftigen Handelsvertreter einreden wollen mit kurzer Schulung werde er auch fachfremd zum Topverkäufer. Hier gilt, was zu schön ist, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht. Es ist auch dann nicht wahr, wenn der Handelsvertreter im Verhältnis zum Kunden gleichzeitig Makler sein soll. Die Geschäftsherren zahlen hier gern erhebliche Provisionsvorschüsse, die nie oder nur schwer tatsächlich verdient werden können. So entsteht Abhängigkeit, je länger die Geschäftsbeziehung dauert und der Ausstieg verzögert wird, je höher sind Rückforderungsansprüche. Es macht es noch schwerer die Vorschüsse hereinzuverdienen, wenn Schulungskosten die Vorschussleistung erhöhen, was häufig vorkommt. Dabei habe ich mehrfach erlebt, wie existenzbedrohend solche Forderungen sein können, die meist dem Grund und der Höhe nach berechtigt sind. Sollten Sie einen solchen Vertrag abschließen wollen, reden wir vorher (!) darüber. Wollen Sie aus einen derartigen Konstrukt aussteigen, kann ich Ihnen dabei helfen. Auch sonst stehe ich zur Verfügung, wenn es um Provisionen, Kündigungen oder deren Folgen geht.

Jedoch sind nicht alle Beziehungen des Handelsvertreters mit dem jeweiligen Geschäftsherrn so problembelastet wie oben geschildert. Im Regelfall soll der Handelsvertreter den Umsatz seines Vertragspartners steigern und erhält hierfür, wenn er dies bewirken kann, seine Provision, die auch für weitere Leistungen, wie Bestandspflege, Inkasso usw. vereinbart werden kann. Ein faires Unternehmen wird nicht in einem räumlichen Bereich mehrere Vertreter einsetzen, die sich gegenseitig die Kunden abspenstig machen.