In Jahrzehnte langer Tätigkeit bin ich mit diesem Rechtsgebiet befasst. Dies schließt auch gerichtliche Verfahren ein, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war. Daneben umfasst meine Tätigkeit die Beratung bei der Frage wer erben soll, wie dies geregelt werden kann. Zusätzlich ist in Blick zu nehmen, was passiert, wenn keine erbrechtliche Verfügung besteht, also kein Testament, Erbvertrag oder notarielles Testament vorhanden ist. Es kann darum gehen, wer auch dann pflichtteilberechtigt ist, wenn er oder sie wirksam enterbt ist. Wie kann der Wille des Erblassers durchgesetzt werden, obwohl er tot ist? In all den Fragen dürfen sie sich an mich wenden und können so von jahrelanger Erfahrung profitieren.