Hier geht es darum mit dem Mandanten abzuklären, was passiert ist. Wodurch sind Sie beeinträchtigt bzw. kann daraus für Sie ein Anspruch gegen wen entstehen? Habe Sie einen solventen Gegner, der den Anspruch erfüllen kann und im Fall der bestätigten Rechtsprechung nicht nur die Forderung, sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten begleichen kann. Besteht hier die Gefahr dem schlechten Geld (verlorenes Geld) gutes Geld hinterher zu werfen in Form von Gerichts- und Anwaltskosten? Macht es hier Sinn, moderat vorzugehen. Das heißt, ggf. Teilverzicht bezogen auf die Forderung, Zinsverzicht, oder gar nicht geltend machen von begründeten Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich anzubieten. Manchmal hilft es auch, Ratenzahlung anzubieten, bevor man gar nichts erhält.
Worauf beruht der Anspruch (auf Zahlung, Schadensersatz)? Dies kann sich aus einem abgeschlossenen Vertrag ergeben, z.B. Kaufvertrag oder vereinbarte Handwerkerleistung, es kann eine gesetzliche Grundlage ergeben. Z. B. jemand hat Sie verletzt oder es liegt ein Eindringen in Ihren gesetzlich geschützten Bereich vor.
Es gilt zu klären, ob der Anspruch ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden kann. D.h. Ihr Gegner kann nicht die Einrede der Verjährung erheben. Der Anspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er verwirkt wäre bzw. er nicht mehr erhoben werden kann, weil er wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen ist und damit nicht mehr besteht.
Im Vertragsbereich sind hier Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferverträge betroffen. Es kommen aber auch andere Vertragsarten in Betracht, die hier zu berechtigten Ansprüchen führen können.